Fahren im geschlossenen Verband

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Leipzig,

Am 29.11.2025 fand eine Fahrt im geschlossenen Verband des Ortsverband Leipzig statt.

Bildquelle: Resigrafie

Am Samstag, dem 29.11.2025 startete der Dienst um 08:00 Uhr. Bei allen Fahrzeugen wurde die Abfahrbereitschaft hergestellt und die Anhänger angehangen. Um 08:30 Uhr erfolgte eine Einweisung für die Einsatzkräfte in die Strecke und zum Verhalten auf der Kolonnenfahrt durch den Zugführer. Anschließend startete die Kolonnenfahrt um 08:50 Uhr. Insgesamt nahmen sieben Fahrzeuge des Ortsverband Leipzig teil.

Die erste Strecke zog sich durch das Stadtgebiet Leipzig, den Landkreis Leipzig und den Landkreis Nordsachsen. Dabei wurde eine Bundesautobahn, mehrere Bundesstraßen, Landstraßen und Ortsverbindungsstraßen befahren. So konnten die Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer ihr Können in jeglichen Situationen unter Beweis stellen. Um 11:30 Uhr wurde der Rastplatz in der Ortslage Belgern erreicht. Dort fand eine Verpflegungsaufnahme statt. Zufällig trafen wir dabei auf die Kameraden der Ortsverbände Eilenburg und Torgau. Nach einer Einweisung in die zweite Strecke und einem Kraftfahrerwechsel setzte die Kolonne sich erneut in Bewegung.

Die zweite Strecke führte ebenfalls über eine Bundesautobahn und mehrere Landstraßen. Diese zogen sich durch die Landkreise Leipzig, Nordsachsen und das Stadtgebiet Leipzig. Um 15:30 Uhr kamen alle Fahrzeuge im Ortsverband Leipzig an und die Kolonnenfahrt konnte beendet werden.

Die Kolonnenfahrt brachte für alle Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer einen großen Mehrwert und wird auch in den nächsten Jahren wieder durchgeführt.

Doch was ist eine Kolonne?

Eine Kolonne ist ein Zusammenschluss von mehreren Fahrzeugen, welche das gleiche Ziel haben und somit als ein geschlossener Verband unterwegs sind. Ein geschlossener Verband zählt verkehrsrechtlich daher als ein Fahrzeug. Um dies kenntlich zu machen werden die Fahrzeuge mit Flaggen versehen. Jedes Fahrzeug eines geschlossenen Verbandes hat eine blaue Flagge. Das letzte Fahrzeug wird mit einer grünen Flagge gekennzeichnet. So können Verkehrsteilnehmer immer das Ende eines geschlossenen Verbandes ausmachen. Hilfsorganisationen verwenden zur zusätzlichen einheitlichen Kennzeichnung das Blaulicht an allen Fahrzeugen. 

Wie verhalte ich mich bei einer Kolonne?

Da der geschlossene Verband als ein Fahrzeug gilt, darf ich diesen nicht trennen. Das bedeutet: Ich darf nicht in eine Kolonne hineinfahren. Ich darf eine Kolonne nur überholen, wenn ich die gesamte Kolonne in einem Überholvorgang überholen kann. Obwohl ich an einer Ampelkreuzung grün habe und eine Kolonne die Kreuzung quert, muss ich warten, bis diese die Kreuzung verlassen hat. Weitere Informationen zum Verhalten bei einer Kolonne hat der ADAC auf seiner Webseite verdeutlicht.

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